Stiftung Struppi und Mitzi in Not
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Gesuche

Vorgehen
Schriftliches Gesuch an die Stiftung, in dem die persönliche und finanzielle Situation sowie der Umfang der anfallenden Kosten dargelegt werden.
(Nachweis mit entsprechenden Dokumenten wie z.B. Steuerveranlagung, EL-Verfügung usw.) Gesuche können auch von sozialen Institutionen eingereicht werden. 
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Bedingungen für die Unterstützung
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Personenkreis der Begünstigten

  • Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden und mit geringem Einkommen, die zusammen mit ihrem Haustier (vor allem Hunde und Katzen) im gleichen Haushalt leben
  • Institutionen im Kanton Graubünden, die ausgesetzte Haustiere aufnehmen
  • gemäss Stifterwillen sind Landwirte für Nutztiere von dieser Stiftung ausgenommen
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Unterstützungsbeiträge

  • an Tierhalter in finanzieller Notsituation bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder fortgeschrittenem Alter wegen erforderlichen Dispositionen für deren Haustiere
  • für Krankheitskosten, temporäre Betreuung oder provisorische Unterbringung des Haustiers
  • maximal Fr. 500.- pro begünstigte Person und Jahr
Gesuche bitte schriftlich an: 
Stiftung Struppi und Mitzi in Not
c/o Ursina Nützi - Höfliweg 12 - 7212 Seewis Pardisla
Eine Webseite von Weebly. Verwaltet von WEBLAND.CH
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